Im Zuge des Wasserabsperrens am 17.10.2026 wird eine Auflagenkontrolle stattfinden.
Als Beispiel benennen wir: Heckenhöhe: Die Heckenhöhe ist innerhalb der Anlage laut Gartenordnung auf 1,60 Meter zu schneiden. Nur die Außenhecken dürfen eine Höhe von 2,00 Meter erreichen. Diese sind Kanalweg, Parkplatz Süd & Nord und die Lokalbahn. Waldbäume sind (Fichten, Zypressen, Tannen, Birken usw.) auf 5,00 Meter einzukürzen bzw. wenn sie an das angrenzende Gartenstück zum Nachbar reichen auch seitlich zu stutzen. Begründung dafür ist, dass die meisten Waldbäume Flachwurzler sind, d.h. sie breiten die Wurzeln über das Grundstück hinaus und nehmen uns das notwendige Grundwasser.
Heuer ist es besonders schlimm, da wir keine Niederschläge hatten und der Grundwasserspiegel sehr gesunken ist. In den weiteren Wochen ist diesbezüglich keine Besserung absehbar. Es betrifft auch leider einige Brunnen, welche jetzt kein Wasser mehr tragen. Bei Obstbäumen ist ein Pflegeschnitt durchzuführen.
Weiters werden andere Auflagen (Bauordnung, usw.) ebenfalls kontrolliert. Eine ausführliche Information wird demnächst im Aushang lesbar sein.
Vorab Danken wir für das Verständnis und Zusammenarbeit.

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